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    • Das Leihrad ist in einem sauberen Zustand zu halten.

    • Schäden, sowohl von einem Sturz, aber auch Mäntel und Schläuche, sowie andere Verschleißteile, werden während der Saison von dem Nutzer behoben und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.

    • Schäden sind einem Trainer zeitnah mitzuteilen.

    • Der RSV Hofweier behält sich vor die Leihräder auch während des Verleihs für eigene Veranstaltungen zu nutzen.

    • Die Saison geht von März bis Oktober, sofern das Rad nicht benötigt wird kann es auch in den restlichen Monaten genutzt werden.

    • Im Winter wird das Rad durch den RSV Hofweier geprüft und ein neuer Leihvertrag, für die folgende Saison, wird abgeschlossen.

    • Bei Verlust des Rades ist ein Betrag von 200€ zu zahlen. Liegt der Kauf eines Rades weniger als drei Jahre zurück muss der Kaufpreis ersetzt werden.

    • Bei Verlust des Rades ist ein Betrag von 400€ zu zahlen. Liegt der Kauf eines Rades weniger als drei Jahre zurück muss der Kaufpreis ersetzt werden.

    • Bei Verlust des Rades ist ein Betrag von 400€ zu zahlen. Liegt der Kauf eines Rades weniger als drei Jahre zurück muss der Kaufpreis ersetzt werden.

    • Bei Verlust des Rades ist ein Betrag von 400€ zu zahlen. Liegt der Kauf eines Rades weniger als drei Jahre zurück muss der Kaufpreis ersetzt werden.

    • Die Leihgebühr für ein Jahr beträgt: 60€
      Wird das Rad im Laufe des Jahres ausgegeben, sind für jeden angefangenen Sommermonat (April-September) 10€ zu zahlen.

    • Die Leihgebühr für ein Jahr beträgt: 120€
      Wird das Rad im Laufe des Jahres ausgegeben, sind für jeden angefangenen Sommermonat (April-September) 20€ zu zahlen.

    • Die Leihgebühr für ein Jahr beträgt: 180€
      Wird das Rad im Laufe des Jahres ausgegeben, sind für jeden angefangenen Sommermonat (April-September) 30€ zu zahlen.

    • Die Leihgebühr für ein Jahr beträgt: 70€

    • Die Leihgebühr ist innerhalb von vier Wochen nach Übergabe des Rades bar an den Jugendleiter zu entrichten.